Kältemittelempfehlungen von BITZER für die EU

Einsatz von langfristig verfügbaren Kältemitteln

Kältemittel, die langfristig in großer Menge für verbreitete Anwendungen verfügbar sein sollen, werden in ein nachhaltiges Wirtschaftssystem passen und einen möglichst geringen Umwelteinfluss haben müssen (Langfristig verfügbare Kältemittel).

Bestandsanlagen

Entsprechend unserer Informationen, werden sowohl die Revision der F-Gase-Verordnung als auch die Vorschläge zum Verbot von PFAS über die REACH-Verordnung den Betrieb und die Wartung von Bestandsanlagen mit F-Gasen für etwa 10 .. 15 Jahre erlauben. Aufgrund der sehr niedrigen angestrebten Emissionsquoten wird es Grenzen der GWP-Werte und sicher der verfügbaren Mengen fluorierter Kältemittel geben.
Die Umstellung von Bestandsanlagen auf die niedrigst möglichen GWP-Werte (Retrofit) ist dringend empfohlen, wenn technisch und wirtschaftlich machbar.

Neue Anlagen

Wo immer möglich sollen neue Anlagen ausgelegt und konstruiert werden, um mit langfristig verfügbaren Kältemitteln zu arbeiten.
Wo das aufgrund lokaler Vorschriften oder Mangel an entsprechendem technischen Personal nicht möglich ist, sollten Kältemittel mit GWP < 10 gewählt werden. Ist das nicht möglich, sollte ein GWP-Wert < 150 die Grenze sein – sogar dieser Wert kann als zu hoch gelten für den Einsatz in allen neuen Anlagen, wenn die vorgeschlagenen Phase-Down-Werte nach 2030 berücksichtigt werden müssen.
Wenn die Anlage für Kältemittel der Sicherheitsklasse A2L ausgelegt ist und damit betrieben werden kann, sind die Druckgeräte schon bereit für die Sicherheitsklasse A3, wie Kohlenwasserstoffe. Entwicklungen bei Sicherheitsnormen, nationalen und lokalen Vorschriften oder technische Entwicklungen könnten in einigen Jahren mehr Einsatz von Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3 ermöglichen.
Eine Umrüstung der halbhermetischen BITZER Verdichter auf A3 Kohlenwasserstoffe wird oft möglich sein.

Außerhalb der EU

Das Kigali Amendment des Montreal Protocol enthält ebenfalls Phase-Down-Pläne für F-Gase-Emissionen wie die EU-F-Gase-Verordnung, jedoch mit einer versetzten Zeitschiene abhängig von Ländergruppen. Verkürzungen der Zeitschienen können durch die einzelnen Länder beschlossen werden und durch Finanzierungen des Multilateral Fund gefördert werden.