HFKW "Phase-Down" nach EU F-Gase Verordnung

Neue F-Gase-Verordnung 2024/573 von 2024-02-20

Hier sind wesentliche Inhalte zur neuen Verordnung für die Kälte- und Klimatechnik zusammengefasst. Der Text liegt in allen Amtssprachen der EU vor.
Das Phase-Down-Szenario ist in den einzelnen Schritten ab 2025 leicht angepasst gegenüber dem Kommissionsentwurf von 2022-04 und zu einem Phase-out-Szenario für HFKW bis 2050 geworden. In der Quote für verfügbare Emissionsmengen ist jetzt auch der Verbrauch von medizinischen Inhalatoren mit etwa 10,5 Mt CO2-Äquivalent enthalten. Das Dokument nennt Werte für die maximale Emissionsmenge bis zum Jahr 2049 und ab 2050 den Wert 0. Eine Revision des Szenarios soll 2030 erfolgen.
Die Anzahl der Anwendungsverbote ist gegenüber der bisherigen Verordnung deutlich erhöht. Einige Definitionen wurden dabei geändert. Einzelne Definitionen für Anwendungen und Anlagen sind noch nicht eindeutig klar. Einige Anwendungen sollen ganz aus fluorierten Treibhausgasen FTG aussteigen.
Weitere neue Vorgaben:

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/573/oj

Vergleich der Phase-Down-Stufen in % der Verordnung 517/2014 (in hellgrün), anfangend bei 100 % im Jahr 2015, und dem Phase-Out der Verordnung 2024/573 (in dunkelgrün) ab 2025. In hellgrau: Mengen in importierten Produkten, die in der Grundmenge 2009 .. 2012 nicht erfasst waren.
Vergleich der Phase-Down-Stufen in % der Verordnung 517/2014 (in hellgrün), anfangend bei 100 % im Jahr 2015, und dem Phase-Out der Verordnung 2024/573 (in dunkelgrün) ab 2025. In hellgrau: Mengen in importierten Produkten, die in der Grundmenge 2009 .. 2012 nicht erfasst waren.

Die neuen Emissionsmengen für HFKW sind sehr nah an denen aus dem Entwurf der Kommission, jedoch ab 2050 gleich 0. Zusätzlich sind in den Werten ab 2025, anders als bisher, die Mengen für medizinische Inhalatoren (MDI) enthalten. Das wird die Verfügbarkeit für andere Anwender noch verschärfen.

Jahr

% 517/ 2014

Mittl. GWP 517/2014

% 2024/573

Mittl. GWP 2024/573

2015

100

2200

2016

93

2046

2018

63

1386

2021

45

990

2024

31

682

2025

31

682

24,3

558

2027

24

528

12,3

282

2030

21

462

5,2

119

2033

4,8

110

2036

3,8

88

2039

3,5

80

2042

3,1

71

2045

2,7

63

2048

2,4

55

2050

0

0

Die Spalte "Mittl. GWP 517/2014" zeigt die bisherigen Überschlagswerte und kommt für das Jahr 2030 auf 462 als Durchschnitt. Die Spalte "Mittl. GWP 2024/573" zeigt die Überschlagswerte entsprechend der Mengen in der neuen Verordnung. Danach steht für 2030 nur noch 119 als Durchschnittswert und ab 2050 kein HFKW mehr. Damit dürfte die bisherige Annahme, dass ein GWP-Wert bis 150 als ausreichend niedrig einzustufen ist, nicht mehr zutreffen – nicht einmal mehr für 2030.

Bei den Verboten für Kältemittel mit hohen Treibhauspotenzialen in verschiedenen Anwendungen sind in der neuen Verordnung weitere dazugekommen. Ein X bei "Sicherheitsausnahme" in der folgenden Tabelle bedeutet, dass lokale Sicherheitsvorschriften zu Ausnahmen von der GWP-Grenze führen können. Folgt eine Zeile mit selber Anwendung und Jahreszahl, höherem GWP und ohne das X, so gilt das Verbot mit diesem höheren GWP-Wert, wenn Sicherheitsvorschriften gelten.

Anwendung

Sicherheits-ausnahme

fluorierte Treibhausgase GWP > 2500

fluorierte Treibhausgase GWP > 750

fluorierte Treibhausgase GWP > 150

kein fluoriertes Treibhausgas

Wiederverwendung Kältemittel ohne Aufarbeiten / Reinigen

Wartung mit Recycling-Material

2030

Gewerbekühl- und -gefriergeräte

2025

Stationäre Kälteanlagen, außer Chiller und außer Lagerung < -50°C

2025

2030

Fabrikgefertigte Kälteanlagen, außer Chiller

X

2025

Wartung mit Neuware an stationären Kälteanlagen, außer Chiller

2032

Steckerfertige Raumklimageräte und Wärmepumpen, fabrikgefertigte Wärmepumpen, außer Chiller

X

2025

2032

Steckerfertige Raumklimageräte und Wärmepumpen, fabrikgefertigte Wärmepumpen, außer Chiller

2032

Chiller ≤ 12 kW

X

2027

2032

Chiller >12 kW

X

2027

Monobloc und andere fabrikgefertigte Klimageräte und Wärmepumpen 12 .. 50 kW, außer Chiller

X

2027

Monobloc und andere fabrikgefertigte Klimageräte und Wärmepumpen 12 .. 50 kW, außer Chiller

2027

andere fabrikgefertigte Klimageräte und Wärmepumpen, außer Chiller

X

2030

andere fabrikgefertigte Klimageräte und Wärmepumpen, außer Chiller

2030

Split Klimageräte und Wärmepumpen Luft/Wasser ≤ 12 kW

X

2027

2035

Split Klimageräte und Wärmepumpen Luft/Luft ≤ 12 kW

X

2029

2035

Split Klimageräte und Wärmepumpen > 12 kW

X

2029

2033