HFKW "Phase-Down" nach EU F-Gase Verordnung
- Durch die Vorgaben der EU F-Gase Verordnung 517/2014 und 2024/573, insbesondere der schrittweisen Absenkung der Verbrauchsmenge ("Phase-Down") und daraus resultierender Verwendungsverbote, werden Kältemittel mit hohem Treibhauspotenzial (GWP − Global Warming Potential) in Europa weitgehend aus dem Markt genommen werden müssen.
- Je höher der GWP Wert des Kältemittels, umso höher der Druck durch den HFKW "Phase-Down".
- Dies hat auch eine Verknappung oder sogar einen Mangel an Kältemitteln mit hohem GWP wie R404A und R507A, aber auch an HFKW-haltigen Gemischen mit geringerem GWP zur Folge.
- In vielen Fällen ist eine Umstellung auf Kältemittel mit niedrigerem Treibhauseffekt möglich.
Neue F-Gase-Verordnung 2024/573 von 2024-02-20
Hier sind wesentliche Inhalte zur neuen Verordnung für die Kälte- und Klimatechnik zusammengefasst. Der Text liegt in allen Amtssprachen der EU vor.
Das Phase-Down-Szenario ist in den einzelnen Schritten ab 2025 leicht angepasst gegenüber dem Kommissionsentwurf von 2022-04 und zu einem Phase-out-Szenario für HFKW bis 2050 geworden. In der Quote für verfügbare Emissionsmengen ist jetzt auch der Verbrauch von medizinischen Inhalatoren mit etwa 10,5 Mt CO2-Äquivalent enthalten. Das Dokument nennt Werte für die maximale Emissionsmenge bis zum Jahr 2049 und ab 2050 den Wert 0. Eine Revision des Szenarios soll 2030 erfolgen.
Die Anzahl der Anwendungsverbote ist gegenüber der bisherigen Verordnung deutlich erhöht. Einige Definitionen wurden dabei geändert. Einzelne Definitionen für Anwendungen und Anlagen sind noch nicht eindeutig klar. Einige Anwendungen sollen ganz aus fluorierten Treibhausgasen FTG aussteigen.
Weitere neue Vorgaben:
- Exportverbot für stationäre Kälteanlagen, stationäre Klimaanlagen und -geräte (Equipment) und stationäre Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP > 1000 enthalten oder deren Funktion davon abhängig ist, ab 1 Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung, also innerhalb 2025, wenn für diese Anwendungen oder Geräte ein Anwendungsverbot oberhalb festgelegter GWP-Grenzen gilt.
- Zertifizierung und Training zur Handhabung von alternativen Kältemitteln wird vorgeschrieben. Die Kommission wird aufgefordert die Inhalte und Vorgaben zu erarbeiten.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/573/oj

Die neuen Emissionsmengen für HFKW sind sehr nah an denen aus dem Entwurf der Kommission, jedoch ab 2050 gleich 0. Zusätzlich sind in den Werten ab 2025, anders als bisher, die Mengen für medizinische Inhalatoren (MDI) enthalten. Das wird die Verfügbarkeit für andere Anwender noch verschärfen.
Jahr | % 517/ 2014 | Mittl. GWP 517/2014 | % 2024/573 | Mittl. GWP 2024/573 |
|---|---|---|---|---|
2015 | 100 | 2200 | ||
2016 | 93 | 2046 | ||
2018 | 63 | 1386 | ||
2021 | 45 | 990 | ||
2024 | 31 | 682 | ||
2025 | 31 | 682 | 24,3 | 558 |
2027 | 24 | 528 | 12,3 | 282 |
2030 | 21 | 462 | 5,2 | 119 |
2033 | 4,8 | 110 | ||
2036 | 3,8 | 88 | ||
2039 | 3,5 | 80 | ||
2042 | 3,1 | 71 | ||
2045 | 2,7 | 63 | ||
2048 | 2,4 | 55 | ||
2050 | 0 | 0 |
Die Spalte "Mittl. GWP 517/2014" zeigt die bisherigen Überschlagswerte und kommt für das Jahr 2030 auf 462 als Durchschnitt. Die Spalte "Mittl. GWP 2024/573" zeigt die Überschlagswerte entsprechend der Mengen in der neuen Verordnung. Danach steht für 2030 nur noch 119 als Durchschnittswert und ab 2050 kein HFKW mehr. Damit dürfte die bisherige Annahme, dass ein GWP-Wert bis 150 als ausreichend niedrig einzustufen ist, nicht mehr zutreffen – nicht einmal mehr für 2030.
Bei den Verboten für Kältemittel mit hohen Treibhauspotenzialen in verschiedenen Anwendungen sind in der neuen Verordnung weitere dazugekommen. Ein X bei "Sicherheitsausnahme" in der folgenden Tabelle bedeutet, dass lokale Sicherheitsvorschriften zu Ausnahmen von der GWP-Grenze führen können. Folgt eine Zeile mit selber Anwendung und Jahreszahl, höherem GWP und ohne das X, so gilt das Verbot mit diesem höheren GWP-Wert, wenn Sicherheitsvorschriften gelten.
Anwendung | Sicherheits-ausnahme | fluorierte Treibhausgase GWP > 2500 | fluorierte Treibhausgase GWP > 750 | fluorierte Treibhausgase GWP > 150 | kein fluoriertes Treibhausgas |
|---|---|---|---|---|---|
Wiederverwendung Kältemittel ohne Aufarbeiten / Reinigen | |||||
Wartung mit Recycling-Material | 2030 | ||||
Gewerbekühl- und -gefriergeräte | 2025 | ||||
Stationäre Kälteanlagen, außer Chiller und außer Lagerung < -50°C | 2025 | 2030 | |||
Fabrikgefertigte Kälteanlagen, außer Chiller | X | 2025 | |||
Wartung mit Neuware an stationären Kälteanlagen, außer Chiller | 2032 | ||||
Steckerfertige Raumklimageräte und Wärmepumpen, fabrikgefertigte Wärmepumpen, außer Chiller | X | 2025 | 2032 | ||
Steckerfertige Raumklimageräte und Wärmepumpen, fabrikgefertigte Wärmepumpen, außer Chiller | 2032 | ||||
Chiller ≤ 12 kW | X | 2027 | 2032 | ||
Chiller >12 kW | X | 2027 | |||
Monobloc und andere fabrikgefertigte Klimageräte und Wärmepumpen 12 .. 50 kW, außer Chiller | X | 2027 | |||
Monobloc und andere fabrikgefertigte Klimageräte und Wärmepumpen 12 .. 50 kW, außer Chiller | 2027 | ||||
andere fabrikgefertigte Klimageräte und Wärmepumpen, außer Chiller | X | 2030 | |||
andere fabrikgefertigte Klimageräte und Wärmepumpen, außer Chiller | 2030 | ||||
Split Klimageräte und Wärmepumpen Luft/Wasser ≤ 12 kW | X | 2027 | 2035 | ||
Split Klimageräte und Wärmepumpen Luft/Luft ≤ 12 kW | X | 2029 | 2035 | ||
Split Klimageräte und Wärmepumpen > 12 kW | X | 2029 | 2033 |