HFCKW (R22) „Phase-Out‟ nach Montreal-Protokoll

Für sog. Artikel 5 Länder gelten besondere Regelungen zur Verwendung von HFCKWs.

Dennoch können und sollten diese Länder nach Möglichkeit die Einführung der ebenfalls klimaschädlichen HFKWs mit hohem Treibhauspotenzial (GWP) überspringen und direkt auf „Low GWP“ Kältemittel sowie halogenfreie Stoffe und Verfahren umstellen.

Vorgaben des Montreal-Protokolls:

HFCKW (R22) „Phase-Out‟

HFCKW (R22) „Phase-Out‟ nach Montreal-Protokoll
HFCKW (R22) „Phase-Out‟ nach Montreal-Protokoll

Ausgangswert (100%) = HFCKW-Verbrauch 1989 + 2,8% des FKW-Verbrauchs 1989.

Blau: Artikel 5-Länder.

Grün: Nicht-Artikel 5-Länder.