Umstellung von R22 auf Ersatzstoffe

Mit Blick auf die geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen Bestandsanlagen mit R22 nur auf nicht brennbare Kältemittel der Sicherheitsgruppe A1 umgestellt werden.

Mit Blick auf die geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen Bestandsanlagen mit R22 nur auf nicht brennbare Kältemittel der Sicherheitsgruppe A1 umgestellt werden.