Gefährdung von Nutzer und Techniker

Insbesondere bei Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur, gelegentlich auch bei Schadensfällen oder in sehr geringen Mengen während des Betriebs, wird Kältemittel freigesetzt. Die sogenannten Sicherheitskältemittel wurden entwickelt, um nicht brennbare und nicht oder kaum giftige Kältemittel zur Verfügung zu haben. Dadurch wurde die Handhabung ungefährlicher und damit einfacher.

Fast alle Kältemittel sind jedoch sauerstoffverdrängend und damit ab etwa 10 .. 20% in der Luft erstickend.

Fast alle synthetischen und natürlichen Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial (GWP) sind brennbar. Daher wird bei Wartung und Reparatur von Kälteanlagen ein erhöhtes Risiko bestehen, wenn Kälteanlagen für niedrigeres GWP entwickelt werden. Dieses Risiko lässt sich mit geeigneten Maßnahmen und Werkzeugen beherrschen.

Kältemittel der Sicherheitsklasse A2L oder B2L sind schwer zu zünden und brennen nicht leicht allein weiter. Verwirbelungen und energiereiche Zündvorgänge können den Prozess jedoch plötzlich stark beschleunigen. Daher sind auch hier wesentliche Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen (BITZER Dokument A-541).

Kältemittel der Sicherheitsklasse A3 wie R290 (Propan) sind mit noch mehr Vorsicht zu handhaben. Hier reicht der Funke eines Lichtschalters oder eines auf einen Steinboden fallenden Stahlwerkzeuges zum Zünden aus. Hier ist mit großer Sorgfalt, Aufmerksamkeit und entsprechendem Respekt vorzugehen (BITZER Dokument AT-660).

Da die meisten Kältemittel nicht oder nur sehr schwach riechen, ist es möglich, dass Menschen in der Nähe der Kälteanlage längere Zeit kleinen Mengen ausgesetzt sind. Daher werden Stoffe, die krebserregend, mutagen oder leibesfruchtschädigend sind, normalerweise nicht als Kältemittel eingesetzt. Dazu gehören einige halogenierte Kohlenwasserstoffe.