Ex-Schutz und ATEX

In der Regel nicht. Häufig besteht die Sorge, dass bei einem Leck brennbare Gase eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen könnten. Diese Befürchtung ist jedoch meist unbegründet: Die Leckrate, die zur Bildung einer ATEX-Zone führen würde, läge im Bereich von g/min – das wären Tonnen pro Jahr. Das ist um ein Vielfaches höher als die in der Kältetechnik üblichen Leckraten von wenigen g/Jahr, die z. B. für die F-Gase-Verordnungen relevant sind.
Die üblichen Leckraten von Kälteanlagen sind daher für ATEX irrelevant, da sie nicht ausreichen, um eine explosionsfähige Atmosphäre um den Verdichter zu erzeugen.
(letzte Bearbeitung: 08.2025)

Erhöhte Dichtheit ist eine Maßnahme zur Langzeitdichtheit gemäß EN1127-1 (Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz). Anschlüsse und Komponenten mit erhöhter Dichtheit haben so geringe Leckraten, dass sie langfristig keine ATEX-Zone um sich herum erzeugen – selbst wenn sich ein brennbares Gas (z. B. A3-Kältemittel wie R290/Propan) im Inneren befindet.
Alle hermetischen und halbhermetischen Verdichter von BITZER haben eine erhöhte Dichtheit entsprechend EN1127-1 und gelten damit als auf Dauer technisch dicht – es muss also keine ATEX-Zone um das Produkt angenommen werden, selbst bei brennbarem Gas im Inneren (siehe Betriebsanleitung KB-100). Spezielle ATEX-Verdichter sind daher nur in besonderen Fällen erforderlich.
(letzte Bearbeitung: 08.2025)

In der EU ist dies eine Frage der Arbeitssicherheit. Daher muss der Betreiber der Kälteanlage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entscheiden, ob eine ATEX-Zone angenommen werden muss. Im Zweifelsfall sollte der Betreiber den Anlagenhersteller konsultieren – dies ist ohnehin ratsam, da die Ergebnisse der Risikobeurteilung des Herstellers in die eigene Beurteilung einfließen sollten.
Komponentenhersteller (z. B. BITZER) dürfen keine direkte Beratung zu Anlagen der Anwender leisten. Die SCHAUFLER Academy bietet jedoch Schulungen zu Kohlenwasserstoffen an, die auch technische Hintergrundinformationen zur Gefährdungsbeurteilung enthalten.
Es sollte möglichst vermieden werden, dass Personen in einer ATEX-Zone arbeiten müssen (siehe 1999/92/EG (ATEX 137)).
Ob eine ATEX-Zone existiert, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und darf nicht allein vom verwendeten Kältemittel abhängig gemacht werden.
(letzte Bearbeitung: 08.2025)

In erster Linie dadurch, dass man mit Komponenten erhöhter Dichtheit dafür sorgt, dass das Kältemittel sicher in der Anlage bleibt. Falls dies nicht möglich ist, kann eine Zwangsbelüftung in ATEX-konformer Ausführung ausreichen, um die Bildung einer ATEX-Zone zu verhindern.
Falls auch dies nicht genügt, sollte ein Sicherheitssystem mit Gassensoren in ATEX-Ausführung installiert werden. Dieses schaltet die Kälteanlage und andere elektrische Einrichtungen ab und aktiviert Alarm, Warnleuchten, Belüftung usw. Ein solches Sicherheitssystem verhindert Explosionen und warnt Personen davor, eine explosionsgefährdete Atmosphäre zu betreten.
All dies ist möglich, ohne spezielle ATEX-Verdichter oder -Komponenten einzusetzen.
(letzte Bearbeitung: 08.2025)

Ein grundlegendes Problem besteht darin, dass Haftungsfragen entstehen können, wenn man einen ATEX-Verdichter bestellt, aber in der restlichen Anlage Standardkomponenten verwendet: Es könnte der Eindruck entstehen, dass der Betreiber wusste, dass ATEX-Komponenten erforderlich sind, diese aber nicht überall eingesetzt hat.
Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass keine ATEX-Zone entsteht, ist es oft besser, Standardverdichter mit erhöhter Dichtheit zu verwenden.
Falls dennoch ein ATEX-Verdichter erforderlich ist (z. B. zur Vermeidung von Zündquellen sogar außerhalb einer ATEX-Zone oder auf Verlangen der Versicherung), sollte dies in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.
Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Anlage in einer ATEX-Zone betrieben wird, betrifft dies mehr als nur den Verdichter: Es sind vielfältige ATEX-Komponenten erforderlich (2014/34/EU (ATEX 114)). Zudem müssen Installation, Wartung usw. durch ATEX-qualifiziertes Personal erfolgen. Wird z. B. ein elektrisches ATEX-Bauteil von nicht qualifiziertem Personal installiert, verliert seine ATEX-Kennzeichnung ihre Gültigkeit.
(letzte Bearbeitung: 08.2025)

Für den Einsatz in ATEX-Zonen 1 und 2 bietet BITZER an:
- ECOLINE halbhermetische Hubkolbenverdichter: 2KES(P)-05.EX .. 8FE(P)-70.EX
- CS Kompaktschraubenverdichter: CSH(P)6553-35.EX .. CSH(P)9513-320.EX
- OS offene Schraubenverdichter: OS.7441-EX .. OS.A7472-EX
Für Kunden, die einen ATEX-Verdichter für Kohlenwasserstoffe ohne definierte ATEX-Zone wünschen (oder benötigen), bietet BITZER für ECOLINE und CS Verdichter eine ATEX-Sonderausführung .X3 (Gerätekategorie 3, nur mechanisch) an.
Für den Einsatz in ATEX-Zone 2 gibt es für ECOLINE und CS Verdichter die Sonderausführung .X2 (Gerätekategorie 3, mechanisch und elektrisch).
Details siehe Prospekte KP-180 (ECOLINE) und SP-170 (CS) sowie Betriebsanleitung SB-509 (OS).

Verdichter für den Einsatz in bestimmten ATEX-Zonen haben eine genaue Spezifikation hinsichtlich Gasgruppe, Temperaturklasse usw. Sie werden über einen speziellen Vertriebsprozess angeboten, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Anwendung eingehalten werden.
(letzte Bearbeitung: 08.2025)

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